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1.
Revier: Gesamter Hallstättersee
1 Die Ausgabe erfolgt nur an Kinder bis zum
vollendeten 14. Lebensjahr, Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
dürfen in Begleitung einer Aufsichtsperson, die zur Ausübung des Fischfangs im
Hallstättersee berechtigt ist fischen.Bei der Kindersaisonkarte sowie der Kinderferienkarte darf nur mit einer
Angelrute und einem Haken gefischt werden.
2.
Art der Fischereilizenz - Saisonzeiten
Saison:
01.05. - 15.09. von 16.09. - 19.10. Reinanke und Hecht
Hecht
von 15.05. - 15.11. von 16.10. -
15.11. nur Hecht
3. Der
Fischfang darf nur bei Tageslicht mit 2 Angelruten mit jeweils einem
Haken ausgeübt
werden. Legangeln und jede Art von Netzen sind verboten.
4. Sperrgebiete:
Seeau : A
Nördlich der Linie Lärchenbach bzw. Zlambachmündung
/
ganzjährig
Koppentraun : B
100 m - Streifen seewärts zwischen Mühlbach - und
Brunnwassermündung /
01.10. -15.11.
Bannwald : C
100 m - Streifen seewärts von Gosaubachmündung bis Tunneleinfahrt
/
01.10. - 15.11.
Steingraben : D
150 m - Streifen seewärts innerhalb des 300 m langen, mit Bojen
markierten Bereiches / ganzjährig
Waldbach : E
100m - Streifen seewärts von der Tunnelausfahrt Süd bis zur Badeinsel
Lahn 01.11 -
28.02
5. Zu
den von der Berufsfischerei ausgelegten Fanggeräten, die durch
Schwimmer oder Stangen
gekennzeichnet sind, ist ein Abstand von mindestens 50 m einzuhalten.
6. Besondere
Brittelmaße:
Bachforelle 50 cm / Seeforelle 50 cm / Saibling 26 cm / Hecht 60 cm
/Äsche 40 cm / Reinanke 40 cm
(bei Reinankentageskarte)
Um den Mutterfischbestand zu schonen, müssen Reinanken von 40 -
50 cm zurück gesezt werden
7. Köderfische
dürfen nur für den jeweiligen eigenen Tagesbedarf zum Gebrauch im
Hallstättersee
gefangen werden. Die Verwendung von gewässerfremden Köderfischen soll
unterbleiben,
deren Freilassung ist untersagt.
8. Lizenzausgabe:
Sportgeschäft JANU, Hallstatt, Seestr. 50, 06134/8298
täglich 8 - 18 Uhr
Büchsenmacher Struger, Bad Goisern Nr. 14, 06135/8326
während der Geschäftszeiten
Büchsenmacher Zeitler, Bad Ischl, Schröpferplatz 4,
06132/23351 während der Geschäftszeiten
Angelsport Sams, Bad Ischl, Schulgasse 8, 06132/21502, Fax
22545 während der Geschäftszeiten
9. Die
Sportfischer sind verpflichtet, die Kontrolle der gesetzlichen
Legitimation, der Lizenzen,
sowie die Kontrolle von Fanggeräten, Fahrzeugen, Booten, Rucksäcken
und sonstigen Behältern durch
die vom Forstbetrieb Bad Ischl bestellten Kontrollorgane ohne
Widerspruch zu gestatten und den
Anordnungen der Kontrollorgane sofort
Folge zu leisten
10.
Der Forstbetrieb Inneres Salzkammergut behält sich vor, die Fischereilizenzen
bei groben Verstößen ersatzlos
einzuziehen, die Ausgabe von Fischereilizenzen abzulehnen, sowie die vorliegenden
Bestimmungen für die
Sportfischerei im Hallstättersee jederzeit zu ändern.
11. Die
Befahrung des Hallstättersees mit Motorbooten unterliegt einer
besonderen Bewilligung der
Österr. Bundesforste AG. Jahres - E-Motorbewilligungen werden bei der FISCHEREI
HALLSTATT
abgegeben. Preis Euro 73,--
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