Fischen in Gewässern der ÖBf AG im
Inneres Salzkammergut - Info Hallstättersee

Allgemeine Bedingungen
für die Ausübung der Sportfischerei in den Gewässern des Forstbetriebes Inneres Salzkammergut

1. Revier: Gesamter Hallstättersee

1 Die Ausgabe erfolgt nur an Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dürfen in Begleitung einer Aufsichtsperson, die zur Ausübung des Fischfangs im Hallstättersee berechtigt ist fischen.Bei der Kindersaisonkarte sowie der Kinderferienkarte darf nur mit einer Angelrute und einem Haken gefischt werden.

2. Art der Fischereilizenz - Saisonzeiten
Saison:                      01.05. - 15.09.    von 16.09. - 19.10. Reinanke und Hecht
            Hecht von    15.05. - 15.11.    von 16.10. - 15.11. nur Hecht

3. Der Fischfang darf nur bei Tageslicht mit 2 Angelruten mit jeweils einem Haken ausgeübt
werden. Legangeln und jede Art von Netzen sind verboten.

4. Sperrgebiete:
Seeau : A
Nördlich der Linie Lärchenbach bzw. Zlambachmündung /                                       ganzjährig
Koppentraun : B
100 m - Streifen seewärts zwischen Mühlbach - und Brunnwassermündung /          01.10. -15.11.
Bannwald : C
100 m - Streifen seewärts von Gosaubachmündung bis Tunneleinfahrt /                 01.10. - 15.11.
Steingraben : D
150 m - Streifen seewärts innerhalb des 300 m langen, mit Bojen markierten Bereiches / ganzjährig
Waldbach : E
100m - Streifen seewärts von der Tunnelausfahrt Süd bis zur Badeinsel Lahn           01.11 - 28.02

5. Zu den von der Berufsfischerei ausgelegten Fanggeräten, die durch Schwimmer oder Stangen
gekennzeichnet sind, ist ein Abstand von mindestens 50 m einzuhalten.

6. Besondere Brittelmaße:
Bachforelle 50 cm / Seeforelle 50 cm / Saibling 26 cm / Hecht 60 cm /Äsche 40 cm / Reinanke 40 cm
(bei Reinankentageskarte)
Um den Mutterfischbestand zu schonen, müssen Reinanken von 40 - 50 cm zurück gesezt werden

7. Köderfische dürfen nur für den jeweiligen eigenen Tagesbedarf zum Gebrauch im Hallstättersee
gefangen werden. Die Verwendung von gewässerfremden Köderfischen soll unterbleiben, deren Freilassung ist untersagt.

8. Lizenzausgabe:
Sportgeschäft JANU, Hallstatt, Seestr. 50,  06134/8298  täglich 8 - 18 Uhr
Büchsenmacher Struger, Bad Goisern Nr. 14,  06135/8326   während der Geschäftszeiten
Büchsenmacher Zeitler, Bad Ischl, Schröpferplatz 4,  06132/23351  während der Geschäftszeiten
Angelsport Sams, Bad Ischl, Schulgasse 8,  06132/21502, Fax 22545  während der Geschäftszeiten

9. Die Sportfischer sind verpflichtet, die Kontrolle der gesetzlichen Legitimation, der Lizenzen,
sowie die Kontrolle von Fanggeräten, Fahrzeugen, Booten, Rucksäcken und sonstigen Behältern durch
die vom Forstbetrieb Bad Ischl bestellten Kontrollorgane ohne Widerspruch zu gestatten und den
Anordnungen der Kontrollorgane sofort Folge zu leisten

10. Der Forstbetrieb Inneres Salzkammergut behält sich vor, die Fischereilizenzen bei groben Verstößen ersatzlos einzuziehen, die Ausgabe von Fischereilizenzen abzulehnen, sowie die vorliegenden Bestimmungen für die Sportfischerei im Hallstättersee jederzeit zu ändern.

11. Die Befahrung des Hallstättersees mit Motorbooten unterliegt einer besonderen Bewilligung der
Österr. Bundesforste AG. Jahres - E-Motorbewilligungen werden bei der FISCHEREI  HALLSTATT
abgegeben. Preis Euro 73,--

 ÖBf AG Inneres Salzkammergut Fischerei Hallstatt 4830 Hallstatt, Markt 169 Tel./Fax 06134/8204                              

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